Das Rechtsinstitut der Nachfristsetzung stellt die zentrale Voraussetzung im deutschen Leistungsstorungsrecht dar. Von ihm hangen im BGB grundsatzlich samtliche sekundaren Rechtsbehelfe ab. Die Entwicklung der Nachfristregelung orientierte sich stets an dem Ziel, die Position des Glaubigers bestmoglich zu starken und ihn nicht durch unnotige formelle Zwange einzuschranken. Dabei war mit der Nachfrist zugleich auch immer die Intention verbunden, den Bedurfnissen des Schuldners angemessen Rechnung zu tragen. Ob ein solcher Interessenausgleich nach der gegenwartigen Rechtslage uberhaupt noch...
Das Rechtsinstitut der Nachfristsetzung stellt die zentrale Voraussetzung im deutschen Leistungsstorungsrecht dar. Von ihm hangen im BGB grundsatzlich...