Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehorigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen konnen. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehorigen stehen die Staatsangehorigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die uber die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehorigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem...
Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehorigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozi...