Seit dem Inkrafttreten der Verordnung uber das Statut der Europaischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 steht Unternehmen innerhalb der Europaischen Union die Rechtsform SE (Societas Europaea) zur Verfugung. Als Kapitalgesellschaftsrechtsform besitzt diese grundsatzlich Attraktivitat als Rechtsform fur eine Holding, da die Besteuerung gerade fur Holdinggesellschaften ein wichtiges Rechtsformwahlkriterium darstellt. Wie die Besteuerung einer Holding in der Rechtsform einer SE mit Sitz in Deutschland aussieht, ist der zentrale Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Dabei werden sowohl...
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung uber das Statut der Europaischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 steht Unternehmen innerhalb der Europaischen...