Seit der Einfuhrung eines verschuldensunabhangigen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 (1. EheRG) ist das nacheheliche Unterhaltsrecht massiven Angriffen aus dem wissenschaftlichen Schrifttum ausgesetzt. Zentraler Kritikpunkt ist der Vorwurf, dem Gesetz fehle eine rechtsethische Legitimation. Der Gesetzgeber habe durch das 1. EheRG eine sozialpolitisch motivierte -Lebensstandardgarantie- fur den Unterhaltsberechtigten geschaffen. Der wirtschaftlich starkere Ehegatte werde regelmassig zu lebenslangen...
Seit der Einfuhrung eines verschuldensunabhangigen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrecht...