Die Entscheidung Stardust Marine des EuGH vom 16. Mai 2002 verdeutlicht, dass auch beinahe funfzig Jahre nach Inkrafttreten der Romischen Vertrage noch keine dogmatisch gefestigten Strukturen zur Handhabung des Beihilfetatbestandes gemass Art. 87 Abs. 1 EGV, insbesondere in der Frage der staatlichen Zurechnung, bestehen. Der Verfasser untersucht die Rechtsprechung zur staatlichen Zurechnung von Beihilfen unter besonderer Berucksichtigung des erwahnten EuGH Urteils und unterbreitet zugleich einen Vorschlag zur Systematisierung des beihilferechtlichen Zurechnungstatbestandes. Ausserdem...
Die Entscheidung Stardust Marine des EuGH vom 16. Mai 2002 verdeutlicht, dass auch beinahe funfzig Jahre nach Inkrafttreten der Romischen Vertr...