Erweisen sich die bei der Aufstellung eines Sozialplans antizipierten Annahmen nachtraglich als unzutreffend, stellt sich die Frage, ob und wie eine Anderung des Sozialplans erreicht werden kann. Voraussetzungen und Grenzen der Anderungsmoglichkeiten mussen den Interessen des Unternehmens, der verbleibenden Belegschaft und der im Zuge der Umstrukturierung ausscheidenden Arbeitnehmer gerecht werden sowie das spezifische Gefuge der Betriebsverfassung respektieren. Vor diesem Hintergrund beschaftigt sich die Arbeit schwerpunktmassig mit der einseitig erzwingbaren Ablosbarkeit von...
Erweisen sich die bei der Aufstellung eines Sozialplans antizipierten Annahmen nachtraglich als unzutreffend, stellt sich die Frage, ob und wie eine A...