Neben dem Staat beeintrachtigen auch Kirchen und Religionsgemeinschaften den Einzelnen in seinen Grundrechten. Da das Kirchenmitglied zugleich Staatsburger ist, stellt sich das Problem, ob die Religionsgemeinschaften zur Achtung der Grundrechte des Grundgesetzes verpflichtet sind. Weiter wendet sich die Arbeit der bislang nur wenig diskutierten Frage zu, ob die Religionsgemeinschaften bereit sind, staatliche Grundrechte in ihr innerkirchliches Rechtssystem aufzunehmen. Eine Auseinandersetzung mit bestehenden kircheneigenen Grundrechten des Codex Iuris Canonici sowie der einzelnen Verfassungen...
Neben dem Staat beeintrachtigen auch Kirchen und Religionsgemeinschaften den Einzelnen in seinen Grundrechten. Da das Kirchenmitglied zugleich Staatsb...