Die Arbeit befasst sich mit der Kundigungsbeteiligung des Betriebsrats nach 102 BetrVG, den 1 IV und 3 KSchG sowie 125 InsO. Diese Regelungen erzeugen aufgrund ihrer kundigungsrechtlichen Auswirkungen ein Spannungsverhaltnis zum individualrechtlichen Kundigungsschutz. Um festzustellen, ob die Herbeifuhrung dieses Spannungsverhaltnisses gerechtfertigt ist, werden 102 BetrVG, die 1 IV und 3 KSchG sowie 125 InsO auf die Funktionen untersucht, die sie der Betriebsratsbeteiligung zuweisen. Dabei wird der Funktionsuntersuchung auch eine ausfuhrliche Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der...
Die Arbeit befasst sich mit der Kundigungsbeteiligung des Betriebsrats nach 102 BetrVG, den 1 IV und 3 KSchG sowie 125 InsO. Diese Regelungen erzeugen...