Ziel der Untersuchung ist es, eine praktikable Konzeption zur Beurteilung der Direktwirkung von Richtlinien in dreipoligen Konstellationen auszuarbeiten. Diese zeichnen sich durch den Umstand aus, dass eine staatliche Behorde ihrer richtlinienimmanenten Verpflichtung nachkommt und damit einen Privaten begunstigt, einen privaten Dritten jedoch gleichzeitig belastet. Eine Bejahung der Direktwirkung ist hier insofern brisant, als der EuGH betont, dass Private nicht aus einer Richtliniennorm belastet werden durfen, dies jedoch selbst relativiert. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den...
Ziel der Untersuchung ist es, eine praktikable Konzeption zur Beurteilung der Direktwirkung von Richtlinien in dreipoligen Konstellationen auszuarbeit...