Der Begriff der Staatenimmunitat, der sich in Praxis und Literatur gegen missverstandliche Termini wie -Exterritorialitat- 1 oder -Indemnitat- 2 durch setzen konnte 3, bezeichnet die Freiheit fremder Staaten von inlandischer Hoheitsgewalt. Angesichts des weiten Problemfeldes, das damit umrissen ist, beschrankt sich die vorliegende Arbeit thematisch in mehrfacher Hinsicht. Gegenstand der Untersuchung ist allein die gerichtliche Immunitat fremder Staaten 4. Zwar ist die Staatenimmunitat Hindernis fur die Ausubung jegli cher staatlicher Hoheitsgewalt; sie setzt dem Gesetzgeber, der Verwaltung...
Der Begriff der Staatenimmunitat, der sich in Praxis und Literatur gegen missverstandliche Termini wie -Exterritorialitat- 1 oder -Indemnitat- 2 durch...