Nach der neuen europaische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Beurteilung, Zulassung und Beschrankung von Chemischen Stoffen (REACH) (EG) 1907/2006 gilt fur Neu- und Altstoffe der Grundsatz "no data - no market." Hersteller und Importeure mussen Stoffe die in Mengen grosser 1 Tonne hergestellt oder importiert werden registrieren und die Verwendungen entlang der Lieferkette angeben. Wird ein Stoff bzw. die Verwendung nicht registriert, so ist die Herstellung oder Verwendung untersagt. Dies kann zu einem Verlust von Stoffen und demzufolge von Produkten fuhren. Um REACH umsetzen zu konnen...
Nach der neuen europaische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Beurteilung, Zulassung und Beschrankung von Chemischen Stoffen (REACH) (EG) 1907/2...