Das Buch analysiert die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen zur Anfechtbarkeit von Entlastungs- und Wahlbeschlussen infolge materiell unrichtiger Erklarungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex und nimmt eine eigene Einordnung des Verstosses gegen die Entsprechenserklarungspflicht gem. 161 AktG in das aktienrechtliche Beschlussmangelsystem vor. Untersucht wird, inwieweit sich die bisherige Rechtsprechung auf andere Hauptversammlungsbeschlusse ubertragen lasst. Zudem werden samtliche Empfehlungen des Kodex auf ihre Anfechtungsrelevanz hin gepruft. Die Autorin berucksichtigt das...
Das Buch analysiert die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen zur Anfechtbarkeit von Entlastungs- und Wahlbeschlussen infolge materiell unrichtiger ...
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Folgen die Vertragsparteien an einen wegen eines Formverstosses an sich gem. 125 BGB nichtigen Vertrag ausnahmsweise doch nach Treu und Glauben gebunden sein konnen, ist bis heute durch Rechtsprechung und Lehre keiner rational uberzeugenden Losung zugefuhrt worden. Der Verfasser arbeitet ausgehend von den Motiven des Gesetzgebers feste Voraussetzungen fur eine Uberwindung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben heraus. Am Beispiel des 313 BGB a.F./ 311 b I BGB n.F. bringt er diese Voraussetzungen durch die Bildung von Fallgruppen zur...
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Folgen die Vertragsparteien an einen wegen eines Formverstosses an sich gem. 125 BGB nichtige...
Treuhand und Unterbeteiligung werden herkommlich als zwei verschiedene Formen der Beteiligung an Gesellschaftsanteilen betrachtet. Sie werden rechtlich in unterschiedlicher Weise behandelt. Ob angesichts der Gemeinsamkeiten beider Rechtsinstitute an dieser Auffassung festgehalten werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Die rechtliche Behandlung von Treuhand und Unterbeteiligung wird anhand einzelner Bereiche des Gesellschafts- und des Steuerrechts erortert. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, ob die fur die unmittelbaren Gesellschafter geltenden Vorschriften auf Treugeber und...
Treuhand und Unterbeteiligung werden herkommlich als zwei verschiedene Formen der Beteiligung an Gesellschaftsanteilen betrachtet. Sie werden rechtlic...
Die Einfuhrung der offenen Investmentkommanditgesellschaft mit dem Kapitalanlagegesetzbuch im Jahr 2013 wirft eine Fulle an aktuellen Fragen sowohl in aufsichtsrechtlicher wie auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht auf. Die Investmentkommanditgesellschaft stellt einen Investmentfonds im Gewand einer Personengesellschaft dar. Der Autor untersucht das Recht dieser Gesellschaftsform umfassend. Von besonderer Relevanz ist hierbei die Moglichkeit der Fremdverwaltung durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Der Autor analysiert, inwieweit ein hinreichender Anlegerschutz gewahrleistet...
Die Einfuhrung der offenen Investmentkommanditgesellschaft mit dem Kapitalanlagegesetzbuch im Jahr 2013 wirft eine Fulle an aktuellen Fragen sowohl in...
Die konzerninterne Arbeitnehmeruberlassung unterfallt nach Art. 1, 1 Abs. 3 Nr. 2 AUG nicht dem AUG, wenn sie -vorubergehend- erfolgt. Diese durch das BeschFG 1985 eingefuhrte Regelung hat zum einen das Bedurfnis erzeugt, den Geltungsbereich des AUG im Konzern zu bestimmen. Ausserdem hat sie die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass die Arbeitnehmeruberlassung im Konzern ein uberaus haufiges und klarungsbedurftiges Realphanomen ist. Die vorliegende Arbeit grenzt zunachst dieses Phanomen von anderen Formen der -Mobilitat im Konzern- ab. Danach werden die Voraussetzungen eines...
Die konzerninterne Arbeitnehmeruberlassung unterfallt nach Art. 1, 1 Abs. 3 Nr. 2 AUG nicht dem AUG, wenn sie -vorubergehend- erfolgt. Diese durch das...
Die Konversion nach 140 BGB ist ein vielseitig einsetzbares Instrument der allgemeinen Rechtsgeschaftslehre zur Verwirklichung des Parteiwillens. Einige ihrer Grundlagenfragen sowie Anwendungsprobleme in Spezialgebieten sind allerdings noch immer nicht abschlieend geklart. An dieser Stelle setzt der Autor an und fragt nach den spezifischen Anwendungsbereichen und Auswirkungen des 140 BGB im Allgemeinen wie auch i.R. nichtiger Verfugungen von Todes wegen und Nachfolgeklauseln bei Personengesellschaften. Ausfuhrlich untersucht er hierzu Falle, in denen eine Konversion bisher fur moglich erklart...
Die Konversion nach 140 BGB ist ein vielseitig einsetzbares Instrument der allgemeinen Rechtsgeschaftslehre zur Verwirklichung des Parteiwillens. Eini...