Einführung.- Wo darf überhaupt gebaut werden? Das relevante Bauplanungsrecht im Überblick.- Welche Rechtsbeziehungen bestehen?.- Wer hat welche Rolle?.- Gesetzliche Vorgaben – Pflege ist nicht gleich Pflege.- Vetragsbeziehungen.- Länderebene.- Transaktionsgeschehen.
Peter S. Przewieslik ist General Counsel des Projektentwicklers FONDARA Immobilien AG, Rechtsanwalt sowie Of-Counsel bei trustberg. Neben seiner Expertise in den Bereichen Real Estate ist er zudem eingebunden in die Errichtung und die Veräußerung von Pflegeheimen.
Prof. Dr. Clemens Engelhardt kombiniert als Wirtschaftsanwalt die Themengebiete Gesellschaftsrecht und Unternehmenskauf (M&A) mit Immobilientransaktionen. Er berät sowohl Betreiber als auch Developer bzw. Investoren. Prof. Dr. Engelhardt ist Professor für Wirtschaftsrecht und Partner bei trustberg.
Das essential vermittelt kompakt das Grundwissen der vertraglichen Beziehungen zwischen Pflegeheimbetreiber und Developer bzw. Investor/Eigentümer. Es wird auf die unterschiedlichen Vertragspunkte eingegangen. Wer die Asset-Klasse Pflegeimmobilie kennt, dem ist klar, dass die rechtlichen Anforderungen nicht lediglich das klassische Mietrecht betreffen, sondern dass es hier u.a. auch aufgrund der langen Laufzeiten (25 Jahre und mehr), der Eigenschaft als „single tenant use“ sowie sozial- und verbraucherschutzrechtlicher Vorgaben besonderer Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem Eigentümer der Immobilie bedarf.
Peter S. Przewieslik ist General Counsel des Projektentwicklers FONDARA Immobilien AG, Rechtsanwalt sowie Of-Counsel bei trustberg. Neben seiner Expertise in den Bereichen Real Estate ist er zudem eingebunden in die Errichtung und die Veräußerung von Pflegeheimen.
Prof. Dr. Clemens Engelhardt kombiniert als Wirtschaftsanwalt die Themengebiete Gesellschaftsrecht und Unternehmenskauf (M&A) mit Immobilientransaktionen. Er berät sowohl Betreiber als auch Developer bzw. Investoren. Prof. Dr. Engelhardt ist Professor für Wirtschaftsrecht und Partner bei trustberg.