ISBN-13: 9783668126862 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 44 str.
ISBN-13: 9783668126862 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 44 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg, Stuttgart, fruher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade in Zeiten der Niedrigzinspolitik wird nicht nur in Deutschland vermehrt in -feste Werte- investiert und der Immobilienmarkt erfahrt immer weiter groe Wertsteigerungen. Doch nicht nur Einzelpersonen versuchen ihr Vermogen sinnvoll anzulegen - haufig werden nicht zuletzt durch Erbfalle Immobilien im Familienbesitz von einer Personenmehrheit gehalten und verwaltet. Dabei kommen verschiedenste Gesellschaftsformen in Betracht, unter anderem die der rein vermogensverwaltenden Personengesellschaften als GbR, OHG oder KG. Diese Arbeit setzt sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung dieser Form der Personengesellschaften auseinander. Im Gegensatz zur Mitunternehmerschaft gema 15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG kennt das Steuerrecht kein Gesamtkonzept zur Besteuerung rein vermogensverwaltender Personengesellschaften im Rahmen der Ertragsteuern. Vielmehr gibt es zahlreiche einzelne Normen und teils sehr ausfuhrliche Rechtsprechung und Verwaltungsmeinungen. Zwar unterliegen Personengesellschaften weder der Einkommen- noch Korperschaftsteuerpflicht, dennoch konnen gesamthanderisch steuerbare Einkunfte erzielt werden. Dabei entstehen zahlreiche Fragen, die unter anderem auf die Losung von Qualifikationskonflikte oder Zurechnungsschwierigkeiten abzielen. An vielen Stellen steht dabei die steuerliche Bruchteilsbetrachtung der vermogensverwaltenden Personengesellschaft im Mittelpunkt. Diese fuhrt in weiten Teilen zu bedeutsamen Unterscheiden im Vergleich zur Besteuerung gewerblicher Personengesellschaften. Inwiefern dabei Vor- und Nachteile fur immobilienverwaltende Personengesellschaften und deren Gesellschafter entstehen und wie sich diese Nutzen bzw. Vermeiden lassen, soll in der vorliegenden Arbeit erortert werden, wobei der Bruchteilsbetrachtung im Vergleich zur