ISBN-13: 9783640845170 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 66 str.
ISBN-13: 9783640845170 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 66 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 8 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover, Veranstaltung: Schwerpunkt IT-Recht und Geistiges Eigentum, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalte sollen in neue Medien uberfuhrt werden, damit sie ihren zeitlosen Geist in neuen Gewandern verbreiten. Sie stellen aber auch einen wirtschaftlich relevanten Markt dar. Existiert eine neue Nutzungsart zu jener Rechte eingeraumt sind, so ist sie wirtschaftlich verwertbar und ein geldwertes Gut. Mit dem "Ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" wurden die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Der "Zweite Korb" erfolgte hingegen ohne zwingende Vorgaben der Gemeinschaft als weitere Anpassung des Urheberrechts an die Bedurfnisse der Informationsgesellschaft. Im Mittelpunkt stand hierbei der zunehmende Einsatz digitaler Technik. Die fakultativen Schrankenbestimmungen insbes. der Privatkopie, die Anpassung des pauschalen Vergutungssys-tems und die Lockerung des Verbotes der Verfugung unbekannter Nutzungsarten, die fur diese Arbeit von groer Bedeutung sind, bildeten die Eckpfeiler des "Zweiten Korbes." In Bezug darauf wurde die Verfugung unbekannter Nutzungsarten gem. 31 IV UrhG a.F. aufgehoben und an seine Stelle die 31a, sowie 32c, 137l eingefuhrt. 31a I S. 3 beinhaltet hierbei ein Widerrufsrecht des Urhebers, welches bestimmten Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliegt und die Frage der Ruckerstattung der Vergutung bei Einlegen des selbigen aufkommen lasst. Der Rechteerwerb an unbekannten Nutzungsarten ist moglich und zeigt, dass dadurch unser kulturelles Leben belebt wird und gleichzeitig auf Seiten der Verwerter profitable Einnahmen hervor gebracht werden konnen. Doch furchtet man durch das Widerrufsrecht um das, was man besitzt: Di