ISBN-13: 9783638652384 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
ISBN-13: 9783638652384 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin, 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nationalen Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten der Europaischen Gemeinschaft gestalteten sich aufgrund ungleicher kultureller, gesellschaftlicher und historischer Entwicklungen in den einzelnen Landern hinsichtlich Struktur, Leistungserbringung und Finanzierung mit der Zeit sehr unterschiedlich. Das deutsche System der Sicherung im Krankheitsfall wird durch die gesetzliche und die private Krankenversicherung getragen. Dem Sozialgesetzbuch zufolge hat der Versicherte, ausser in Notfallen, in denen arztliche Behandlung unabdingbar ist, keinen Anspruch auf Sachleistungen seines Wohnstaates solange er sich im Ausland aufhalt. Dies betrifft auch einen kurzfristigen Aufenthalt. Das nationale Gesundheitssystem ist, nicht nur in Deutschland, auf das eigene Staatsgebiet beschrankt. Um den EU-Burger in seinen Grundfreiheiten jedoch nicht einzuschranken, mussten Regelungen geschaffen werden die es ihm erlaubten, die voneinander abgeschotteten sozialen Sicherungssysteme der einzelnen Mitgliedsstaaten trotz der nationalen Bestimmungen in Anspruch nehmen zu konnen. Dazu wurden Verordnungen erlassen und Prazedenzfalle geschaffen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheitspolitik sowie die Legislative der EU-Mitgliedsstaaten hatten. Diese Rechtssprechung ebenso wie die Gesetzgebung bildeten die Fundamente der Patientenmobilitat in Europa. In dieser Hausarbeit wird untersucht, inwieweit sich die Umsetzung der Grundfreiheiten durch die Patienten und die Entscheidungen des EuGH auf die Entwicklung der Gesundheitspolitik und Gesetzgebung in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten ausgewirkt haben. Ziel der Hausarbeit ist die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Auslandsbehandlung in einem EU-Mitgliedsstaat. Hierzu werden Europaisches und Nationales Recht in Bezug auf G