ISBN-13: 9783638816120 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule fur Wirtschaft, Technik und Gestaltung (Umweltcampus Birkenfeld), Veranstaltung: Haftung von Privaten und Staatshaftung, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Europa wachst mehr und mehr zusammen. Der gemeinsame Markt und dem damit verbundenen Warenaustausch wurde die Unterschiedlichkeit der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bezug auf die Haftung der Hersteller fur fehlerhafte Produkte und deren Folgeschaden fur den Verbraucher nicht mehr gerecht. In der Bundesrepublik Deutschland konnte ein Verbraucher nur aus dem Burgerlichen Gesetzbuch uber die deliktische Haftung des Herstellers Schadensersatzanspruche oder aus dem Vertragsrecht Mangelgewahrleistungsanpsruche durchsetzen. Die Beweislast lag beim Verbraucher; ein schuldhaftes Handeln des Herstellers musste vorliegen. Zudem ist der Begriff des Herstellers in der deliktischen Haftung weniger umfassend. Zur Entlastung in der Beweisfuhrung und Erhohung des Verbraucherschutzes sowie zur Angleichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften uber die Haftung des Herstellers fur Schaden, die durch die Fehlerhaftigkeit seiner Produkte entstehen, beschloss der Rat der Europaischen Gemeinschaften am 25. Juli 1985 die Richtlinie 85/374/EWG, die Produkthaftungsrichtlinie, die in nationales Recht umzusetzen ist. Grundlegendes Ziel war die Schaffung einer verschuldensunabhangigen Haftung des Herstellers fur seine Produkte und daraus resultierenden Schaden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland in Form des Produkthaftungsgesetztes vom 15. Dezember 1989 (BGBl I S 2198), zuletzt geandert durch das 2. Gesetz zur Anderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S 2674).