ISBN-13: 9783838697475 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 72 str.
ISBN-13: 9783838697475 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 72 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: 1,0, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Die Leistung eines Architekten bestimmt sich in der Praxis im Normalfall auf Grundlage der sogenannten Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure kurz HOAI. Darin erfasst sind die Honorarsatze fur die vom Architekten zu erbringenden Leistungsbilder. Unterteilt sind die Grundleistungen in sogenannte Leistungsphasen. Beginnend mit der Vorplanung und endend mit der Objektuberwachung sind uber diese Eckpfeiler der Architektenleistungen jeweils Honorarvorgaben verknupft. Fur die Leistungsphasen 1 bis 3 - Vorentwurfsplanung bis Entwurfsplanung - sind diese Honorarfestsetzungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht im Gegensatz zu den nachfolgenden Leistungsphasen jedoch in den seltensten Fallen gewinnorientiert planbar. Ein architektonischer Entwurfsprozess erfordert stets eine individuelle Bearbeitung. Jede Entwurfsaufgabe ist gepragt durch einen dynamischen, kreativen Prozess, der sich aus der Interaktion der Randbedingungen aus zwingenden Vorgaben (Gesetzen, Verordnungen, Topographie, etc.), der Praferenzen der Bauherrenschaft und der planerspezifischen Denkansatze - welche wiederum auf unscharfem, erworbenem Wissen und individuellen Vorlieben des Planers fundieren - zusammensetzt. Wie hoch der Zeitbedarf bis zur fur alle Seiten befriedigenden Losung letztendlich sein wird, ist vor Beginn der Entwurfsaufgabe serios nicht feststellbar. Trotz der beschriebenen Unscharfe legt die Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure Honorarsatze fur diese Leistungsphasen verbindlich fest. Beispielsweise wurde der Architekt fur die Bearbeitung des Entwurfs eines Wohnhauses bis zur Genehmigung des Bauantrags bei der Baubehorde (Leistungsphasen 1-4) mit angenommenen anrechenbaren Baukosten von 300.000 DM ein Honorar in Hohe von 8.942,50 DM beanspruchen