ISBN-13: 9783656448235 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 60 str.
Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Universitat Duisburg-Essen, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Praktikum wurde in der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz in der Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation im Bereich Rheinische Arbeitsgemeinschaft fur Suchtkranke" durchgefuhrt. In diesem Bereich war ich im Reha-Fachberatungsdienst Sucht beschaftigt. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Rentenversicherungstragern bestehen Vereinbarungen, die das Verfahren bei der Rehabilitation von Abhangigkeitskranken regeln. Wahrend fur die Entzugsbehandlung (Entgiftung) als Akutbehandlung die Krankenkasse zustandig ist, fallt eine sich anschliessende Entwohnungsbehandlung in den Bereich der Rentenversicherung. Die Rehabilitationsbedurftigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfahigkeit des Versicherten aus medizinischen Grunden erheblich gefahrdet oder gemindert ist. Abhangigkeit liegt i. S. der Vereinbarung vor bei - Unfahigkeit zur Abstinenz oder - Verlust der Selbstkontrolle oder - Periodischem Auftreten eines dieser beiden Symptome Nach dem Gesetz gilt das Prinzip Rehabilitation vor Rente," 9 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VI: Die Leistungen zur Rehabilitation haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreicher Rehabilitation nicht oder voraussichtlich erst zu einem spateren Zeitpunkt zu erbringen sind." Der Rentenversicherer hat also ein Interesse daran, dass bei jedem Antrag gepruft wird, ob durch Leistungen zur Rehabilitation eine Fruhberentung verhindert oder zumindest hinausgeschoben werden kann. Um dies zu erreichen setzt sich die medizinische Rehabilitation zum Ziel - Abstinenz zu erreichen und zu erhalten sowie - Korperliche und seelische Storungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen