ISBN-13: 9783638912440 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 60 str.
ISBN-13: 9783638912440 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Wuttemberg, Stuttgart, fruher: Berufsakademie Stuttgart, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Ich habe diese Studienarbeit im September 2007 an der Berufsakademie Stuttgart eingereicht. Sie wurde mit der Note 1,0 (sehr gut) benotet. Auszug aus der Beurteilung: "Die zugrundegelegte Literaturauswahl ist sehr umfassend und enthalt alle aktuellen Veroffentlichungen zu diesem Themenbereich." "Die Themenverarbeitung ist sehr gut. Die Vorschrift wird inhaltlich vollstandig und fehlerfrei dargestellt und kritisch beleuchtet." "Eine herausragend gute Arbeit, die in keinerlei Hinsicht Anlass zur Kritik gibt und sich zudem trotz des komplexen Themas sehr gut lesen lasst.," Abstract: Die Arbeit befasst sich mit der im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 eingefuhrten Zinsschrankenregelung ( 4h EStG). Durch die in dem neuen 4h EStG und einem vollstandig ersetzten 8a KStG verankerte Zinsschranke soll der Zinsabzug ab dem Veranlagungszeitraum 2008 bei Unternehmen vollig neu geregelt werden. Der steuerliche Zinsabzug wird nicht nur (wie bisher) in Fallen der Gesellschafterfremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, sondern - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - rechtsformunabhangig eingeschrankt. Jedoch ist ein unbegrenzter Vortrag dieser Zinsen moglich. Die Neuregelung ist auerst komplex, verknupft mehrere Bedingungen und Gegenausnahmen miteinander und fuhrt - zumindest teilweise - zu unangemessenen und willkurlichen steuerlichen Folgen. Auerdem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Ferner gibt es zahlreiche Kritikpunkte an der Ausgestaltung der Zinsschrankenregelung. In dieser Arbeit wird sowohl die Funktionsweise der Zinsschranke aufgezeigt sowie insbesondere auf die beratungsintensiven und komplexen Ausnahmeregelungen und Problemfelder eingegangen. Absc