ISBN-13: 9783668225350 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 34 str.
ISBN-13: 9783668225350 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universitat Bamberg, Veranstaltung: Vertiefungsseminar: Internationale Sicherheitspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Folgenden soll versucht werden die Forschungsfrage: "War die Humanitare Intervention der NATO in den Kosovo-Konflikt ein legitimer Eingriff?" zu beantworten. Zunachst soll naher auf die Theorie des Solidarismus nach Nicholas J. Wheeler eingegangen werden, bevor in einem nachsten Schritt naher auf die Definition und Bedingungen von Humanitaren Interventionen eingegangen werden soll. Anschlieend erfolgen eine kurze Darstellung der Situation im Kosovo vor der Intervention sowie ein kurzer Uberblick uber die Operation Allied Forces. In einem letzten Schritt soll dann eine Analyse der Motive und Grunde der NATO, unter Berucksichtigung der Theorie nach Wheeler und der Erfullung der Kriterien einer Humanitaren Intervention angestellt werden. Hier sollen auch das Verhalten der UN und des Sicherheitsrates sowie die tatsachlich aufgefuhrten Grunde der NATO hinzugezogen werden. Der Eingriff der NATO durch die Operation "Alllied Force" am 24. Marz 1999 in den Kosovo-Konflikt, der gleichzeitig einen der ersten Einsatze der NATO mit militarischen Waffen darstellte, loste weltweit Diskussionen uber die Legitimitat dieser Humanitaren Intervention aus. Begrundet durch die Gefahr einer bevorstehenden humanitaren Katastrophe und ethnischen Sauberungen sorgte der Einsatz weltweit fur Kritik. Denn es fehlte das notwendige Mandat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Des Weiteren kam es im Kosovo selbst zu immensen Schaden, zivilen Opfern und nach Beendigung des NATO-Einsatzes zu einer Vertreibung der Minderheiten durch die albanische Bevolkerung. Hinzu kommt, dass Humanitare Interventionen bis dato allgemein als umstritten galten, verlangt Artikel 2 der UN-Charta doch prinzipiell eine friedliche Beileg