ISBN-13: 9783638845526 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: sehr gut (1,0), Katholische Fachhochschule Mainz, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1996 haben in Rheinland-Pfalz insgesamt 18.102 Personen durch Einburgerung die deutsche Staatsangehorigkeit erworben." (Landesbeauftragte fur Auslanderfragen: Wir leben in Rheinland-Pfalz 1997, 12) In 1995 lag der Anteil der Einburgerungen bei 12,4 %, in 1996 konnte hier ein Anstieg auf 17,7% verzeichnet werden. Daraus lasst sich schliessen, dass das Interesse, die deutsche Staatsangehorigkeit zu erlangen, deutlich gestiegen ist. Der Begriff der Staatsangehorigkeit lasst sich umschreiben als das Rechtverhaltnis der Zugehorigkeit einer naturlichen Person zu einem bestimmten Staat, mit besonderen Rechten und Pflichten. (vgl. v. Munch 1979, 41) Beispiele fur diese Rechte und Pflichten sind: das uneingeschrankte Recht auf Freizugigkeit innerhalb Deutschlands; also die freie Wahl des Aufenthaltes und des Wohnsitzes, das Recht der freien Berufswahl (z. B. Beamte), ein freies Niederlassungsrecht (z. B. Arzte) und das Recht der Gewerbefreiheit, das grundsatzlich zur Eroffnung eines Geschafts berechtigt; den vollstandigen Schutz vor Ausweisung, Schutz vor Auslieferung an einen anderen Staat, die visafreie Reisemoglichkeit in viele Lander, auch ausserhalb Europas, Schutz durch die BRD bei Auslandsaufenthalten, das Recht zu wahlen und gewahlt zu werden (aktives und passives Wahlrecht), sofern der Antragsteller nicht Staatsangehoriger eines EU-Staates ist, erhalt er durch die Einburgerung auch das Recht der Freizugigkeit innerhalb der EU-Staaten. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit sind auch bestimmte Pflichten verbunden, wie z. B. die Mitwirkung als Schoffe an Gerichtsurteilen, die Mithilfe bei der Durchfuhrung von Wahlen oder fur Manner die Ableistung des Wehrdienstes. (vgl. Landesbeauftragte fur Auslanderfragen: Einburgerung, 1997,