ISBN-13: 9783640465774 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 52 str.
Obschon der Tatbestand der Aussetzung als "sperrig" gilt, gehort er zum Pflichtstoff in den Prufungsordnungen nahezu aller Bundeslander. Tatsachlich ist die (Kindes-)Aussetzung eines der klassischen Delikte des StGB. Im Mittelpunkt der Darstellung steht der Aussetzungstatbestand, insbesondere die Anderungen, welche derselbe erfahren hat. Dies soll dem Leser auch ein besseres Verstandnis der einschlagigen Literatur und Rechtsprechung aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des 6. StRG ermoglichen. Gerade da der Aussetzungstatbestand in der rechtswissenschaftlichen Literatur, von der Ausnahmesituation des 6. StRG abgesehen, eher stiefmutterlich behandelt wird, wird eine nahere Auseinandersetzung mit dem Thema regelmaige altere Literatur und Rechtsprechung einschlieen. Auch dies soll diese Arbeit erleichtern. Zu den Anderungen gehort beispielsweise die Darstellung der "Gefahr der schweren Gesundheitsbeschadigung," welche neu in den Tatbestand aufgenommen wurde, ebenso wird der Ausweitung des Opferkreises in der Darstellung Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf die Frage der Notwendigkeit einer raumlichen Veranderung zum Versetzen in eine hilflose Lage eingegangen werden sowie die der neue Aussetzungstatbestand beispielsweise auf die Frage hin untersucht, wie 221 n. F. in die Systematik der echten/unechten Unterlassungsdelikte einzuordnen ist. Dargestellt werden des weiteren das Verhaltnis des Aussetzungstatbestandes zu anderen Delikten ebenso wie die Rolle der eigenverantwortlichen Selbstgefahrdung im Rahmen der Aussetzung sowie die Versuchsstrafbarkeit auerhalb des Grundtatbestandes. Abschlieend soll auf die Frage eingegangen werden, ob die Ziele des Gesetzgebers durch die Neufassung der Norm vor einem Jahrzehnt tatsachlich erreicht wurden. Die vorliegende Arbeit soll aber nicht nur die Arbeit des Gesetzgebers bewerten oder allein dem Lernenden einen Uberblick uber die Norm verschaffen, in besonderem Mae soll sie zugleich dem Praktiker ein