ISBN-13: 9783531123370 / Niemiecki / Miękka / 1992 / 315 str.
1. Bekanntlich ist das Leben selber bedroht; aber nur bei naiver Betrachtung ist die Wahrung der Lebensmoglichkeit selbstverstandliche Aufgabe des Rechts. Nicht nur praktisches Unvermogen, sondern auch philosophische Haltung steht dem ent gegen. Die philosophische Betrachtung des Rechts teilt sich auf in eine solche, deren Gegenstand das geltende Recht ist, und eine solche, die sich mit einem mog lichst guten, richtigen Recht beschaftigt. Diese beiden Richtungen haben ihr Feld nicht aufgeteilt, sondern kampfen um Terrain. Die erste, die wir Relativismus nennen, bestreitet der zweiten, die hier unter der Bezeichnung Universalismus oder dem alten Wort Naturrecht erscheint, den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit und hat sich hiermit auch durchgesetzt. Es hat sich eine Hierarchie gebildet, nach der der kontextbezogene Relativismus stichhaltiger, abgesicherter, zuverlassiger ist als das universalistische Naturrecht Mit dieser Hierarchie wird der Einsatz des Rechts zugunsten der Lebenserhaltung behindert. Wir wollen dieser Rangordnung die Idee entgegensetzen, dass Relativismus und Universalismus zwei korrespondierende gei stige Gestalten sind, von denen die eine nicht ohne Schaden fur das Ganze ver nachlassigt werden darf. Wir werden die beiden Auffassungen in zwei Hemi spharen des Geistes einordnen, die nur bei Ausgeglichenheit das Ganze reprasen tieren und deren einseitige Bevorzugung die notwendige Polaritat ignoriert und ein Irrweg ist Wenn wir die eine Auffassung -Relativismus- nennen, konnten wir die zweite entsprechend als -Absolutismus- bezeichnen, was aber zu Missverstandnissen ein laden wurde. Stattdessen werden wir von Universalismus sprechen - oder synonym das Wort Naturrecht benutzen, obwohl in diesem viele Unscharfen liegen."