ISBN-13: 9783656883722 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 28 str.
ISBN-13: 9783656883722 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Veranstaltung: Aus der Kinderstube des Kapitalismus: Privatrecht und Fruhindustrialisierung im 19. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1861 verabschiedete die Bundesversammlung die "erste groe deutsche Kodifikation im 19. Jahrhundert," das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB). Das von der fur diesen Zweck eingesetzten Nurnberger Kommission erarbeitete Gesetzbuch und Vorlaufer des heutigen HGBs war der erste Erfolg in einer Reihe von Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung des Handelsrechts in Deutschland. Die Kommission stutzte sich bei der Beratung auf vorausgegangene Entwurfe aus Osterreich (1853) und Preuen (1857), sowie auf einen unvollendeten Entwurf der Frankfurter Nationalversammlung. Sowohl das "Gesetz uber die Aktiengesellschaften fur die koniglich preuischen Staaten" (Preuisches Aktiengesetz) von 1843, als auch der Preuische HGB Entwurf von 1857, der im Aktienrecht zu groen Teilen auf das Preuische Aktiengesetz aufbaute, hatten somit signifikanten Einfluss auf den Entstehungsprozess des ADHGB. Im Folgenden soll dargelegt werden, inwiefern das Preuische Aktiengesetz von 1843 als erstes allgemeines deutsches Aktienrecht uber den preuischen HGB Entwurf von 1857 die nachfolgende Gesetzgebung gepragt hat und so den Grundstein fur das heutige Aktienrecht legte. Deshalb wird sich dieser Aufsatz insbesondere auf aktienrechtliche Fragestellungen beschranken und dabei bewusst ubrige handelsrechtliche Normen des HGB Entwurfs ausklammern. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei dem Verhaltnis der Gesetze zur wirtschaftshistorischen Realitat Preuens im 19. Jahrhundert zukommen, um Erkenntnisse uber die Wechselwirkung zwischen Gesetzgebung und wirtschaftlicher Realitat abzuleiten. Es soll so gezeigt werden, dass der preuische Gesetzgeber in Zeiten wirtschaftlic