ISBN-13: 9783656569718 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Betriebsrat wirkt in seiner Funktion als Arbeitnehmervertretung sowohl zum Schutz der Arbeitnehmer als auch vermittelnd zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Diese Schutzfunktion ist in Hinblick auf das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer generell notwendig und zugleich aufgrund aktueller wirtschaftspolitischer Entwicklungen hinsichtlich Kosteneinsparungen durch z.B. Personalabbau besonders relevant. Um ihre Aufgaben ordnungsgema wahrnehmen zu konnen, werden Betriebsratsmitglieder nach den 37 und 38 BetrVG1 betrieblichen Tatigkeit in gewissem Umfang befreit. Derartige Befreiungen bedeuten fur den Arbeitgeber zusatzliche Kosten, fur den Betriebsrat hingegen zusatzliche Kapazitaten sich fur die Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen. In welchem Umfang Befreiungen einzuraumen sind, fuhrt dementsprechend regelmaig zu Uneinigkeit zwischen beiden Parteien. Der Gegenstand dieser Arbeit, die Freistellung i.S.d. 38 als weitreichendste Form der Befreiung, ist daher von besonderer Bedeutung. In dieser Arbeit wird unter anderem dargestellt, was eine Freistellung ausmacht, welche Formen es gibt und wie sie zustande kommt. Weitgehend geregelte Bereiche, wie z.B. die Auswahl freigestellter Betriebsratsmitglieder, sind dabei bewusst kurz gehalten, wahrend auf Kontroversen wie der Berucksichtigung von Leiharbeitern bei der Betriebsgroe oder dem Verfahren bei Veranderung der Betriebsgroe vertieft eingegangen wird. Grundlagen zur Freistellung I. Begriff und Abgrenzung Gem. 37 II sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tatigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemaen Durchfuhrung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie werden dadurch von ihrer Hauptpflicht gegenuber dem Arbeitgeber, der Ver