ISBN-13: 9783668348523 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: Gut, Wirtschaftsuniversitat Wien (Abteilung fur Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: BWL Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU erfordert umfassende Anderungen und neue Regelungen zum unternehmensrechtlichen Jahresabschluss. Das Rechnungslegungsanderungsgesetz 2014 soll die Umsetzung dieser Richtlinie in osterreichisches Recht herbeifuhren und enthalt Regelungen, die grundsatzlich fur Geschaftsjahre gelten, die nach Ende Dezember 2015 beginnen. Dabei kommt es zu einer umfassenden Reformierung des Dritten Buches des UGB. Unter den neuen Vorschriften finden sich zahlreiche Anderungen zu Bilanzierung und Bewertung. Auf diese neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werde ich in meiner Arbeit im Einzelnen eingehen und werde deren Hintergrund erlautern, der eine Anderung erforderlich machte. Der Erlass der EU-Bilanzrichtlinie machte eine Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches notwendig. Schwerpunkte in der Richtlinie in Bezug auf Bilanzierung und Bewertung wurden etwa in der internationalen Vereinheitlichung der Rechnungslegung und Starkung der Kapitalmarkte durch Vergleichbarkeit sowie in der Erleichterung fur kleine Unternehmen gesetzt. Neben der Umsetzung der Bilanzrichtlinie wollte der osterreichische Gesetzgeber eine Vereinheitlichung der Rechnungslegung, dh eine Annaherung der bilanziellen Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches an die Regelungen des Einkommensteuergesetzes, erreichen. In der Literatur wird dabei haufig davon gesprochen, dass eine sogenannte Einheitsbilanz hergestellt werden soll. Weiters wird hierbei noch zwischen Einheitsbilanz im engeren Sinne" und einer Einheitsbilanz im weiteren Sinne" unterschieden. Der Gleichklang zwischen UGB und EStG stellt eine Einheitsbilanz im engeren Sinne" dar. Der Gleichklang zwischen UGB, EStG und IFRS, den der osterreichische Gesetzgeber mit dem RAG 2014 eben"