ISBN-13: 9783838645605 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 88 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Um die Zahlungsmoral ist es in Deutschland nicht besonders gut bestellt. Fallige Geldforderungen werden oft Monate lang nicht beglichen, wobei offenstehende Zahlungen haufig unter Berufung auf mogliche Mangel zuruckgehalten werden. Ob die gerugten Mangel tatsachlich gegeben sind oder nicht, erfordert dann oftmals eine aufwendige und zeitraubende Prufung. Besonders bei kleinen und mittelstandischen Bauunternehmen und Handwerksbetrieben fuhrt diese zogerliche Zahlungsmoral haufig zu Liquiditatsschwierigkeiten, da diese mit ihren erbrachten bzw. durchgefuhrten Arbeiten in Vorleistung gehen. Haufig enden Unternehmen vor dem Insolvenzrichter, da sie wegen zu hoher Auenstande ihre Rechnungen (Material-, Personalkosten, etc.) selbst nicht mehr begleichen konnen und zahlungsunfahig werden. Bei punktlichem Zahlungseingang waren die Betriebe nicht in diese Misslage geraten. Fur die Auftraggeber hingegen ist das Hinauszogern falliger Zahlungen meist die einzige Moglichkeit, den Auftragnehmer unter Druck zu setzen, um die vertraglich festgeschriebene Leistung mangelfrei und vor allen Dingen termingerecht zu erhalten. Zusatzlich erhalten die Auftraggeber durch das Hinauszogern der Rechnungsbegleichung auf Kosten der Glaubiger zinslose Kredite ( siehe hierzu Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) 1 Abs. 2 Satz 1 ) und konnen so die Geldmittel aus der Zahlungsverzogerung zunachst anderweitig einsetzen. Problemstellung: Um der o.a. Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber bereits seit Anfang der 90er Jahre uber Manahmen zur Verbesserung der schlechten Zahlungsmoral der Auftraggeber und Bauherren diskutiert. Am 01. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung falliger Zahlungen" in Kraft, welches uberwiegend im Burgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Es sieht gesetzliche Manahmen vor, die die Verzogerung von Zahlungen fur den Schuldner (Auftraggeber) wirtschaftlich erschweren und somit den Glaubigern (Auftragnehmern) eine schnellere Befri